Einstellbedingungen für den Parkplatz
Bautzner Str. (gegenüber Rißweg 61)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1. Diese Bedingungen gelten für jedes Fahrzeug, das auf dem Privatparkplatz am Rißweg 61, 01324 Dresden abgestellt wird, gleich ob mit oder ohne Berechtigung.
2. Vertragspartner des Fahrzeugführers sind gemeinsam:
◦ Hall of Game, Lukas Lautenschläger, Rißweg 61, 01324 Dresden, kontakt@hallofgame.de
◦ ENWITO GmbH, Bautzner Landstraße 32, 01324 Dresden, kontakt@intelligentis.de
3. Beide Vertragspartner können Ansprüche aus diesen Bedingungen jeweils allein geltend machen und Zahlungen mit Wirkung für beide entgegennehmen. Nachfolgend werden sie gemeinsam „Betreiber“ genannt.
§ 2 Wer hier parken darf
1. Parken dürfen ausschließlich:
◦ Mitarbeiter von Hall of Game und ENWITO GmbH,
◦ Gäste und Kunden von Hall of Game oder ENWITO GmbH für die Dauer ihres Besuchs bzw. ihrer Veranstaltung.
2. Ein Parkausweis ist nicht erforderlich. Die Betreiber prüfen im Einzelfall, ob ein Fahrzeug zu einem berechtigten Nutzer gehört, bevor sie einen Verstoß feststellen.
3. Abgestellt werden darf nur auf den dafür vorgesehenen Stellflächen. Zufahrt und Fahrwege sind jederzeit freizuhalten.
4. Die Berechtigung endet, sobald der Besuch beendet ist. Das Fahrzeug ist dann zu entfernen.
§ 3 Vertragsschluss
1. Diese Bedingungen sind am Parkplatz ausgeschildert und über den QR-Code auf dem Schild vollständig abrufbar.
2. Wer ein Fahrzeug auf dem Parkplatz abstellt, nimmt damit das Angebot der Betreiber an. Es kommt ein Nutzungsvertrag zu diesen Bedingungen zustande. Das gilt auch für Personen, die nicht zum Parken berechtigt sind.
3. Der Vertrag endet, sobald das Fahrzeug den Parkplatz verlässt.
§ 4 Vertragsstrafe
1. Wer ohne Berechtigung nach § 2 parkt, schuldet den Betreibern eine Vertragsstrafe von 30,00 € je Parkvorgang.
2. Steht das Fahrzeug unberechtigt über mehrere Kalendertage, fällt die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Kalendertag erneut an, insgesamt höchstens 300,00 € je Parkvorgang.
3. Die Vertragsstrafe ist nicht geschuldet, wenn der Fahrzeugführer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
4. Der Verstoß wird durch Fotos mit Kennzeichen, Datum und Uhrzeit dokumentiert. Am Fahrzeug wird ein Zahlungshinweis hinterlassen.
5. Irren ist menschlich: Stellt sich heraus, dass das Fahrzeug doch zu einem berechtigten Nutzer gehörte, erstatten die Betreiber eine bereits gezahlte Vertragsstrafe vollständig. Eine kurze Nachricht an kontakt@hallofgame.de genügt.
6. Weitergehende Ansprüche der Betreiber, etwa auf Ersatz eines durch das Fahrzeug verursachten Schadens, bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird darauf angerechnet.
§ 5 Zahlung und Verzug
1. Die Vertragsstrafe ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Verstoß zu zahlen, und zwar per Überweisung an:
◦ Empfänger: Hall of Game, Lukas Lautenschläger
◦ IBAN: DE84 1001 1001 2302 5754 75 · BIC: NTSBDEB1XXX
◦ Verwendungszweck: Kennzeichen
2. Geht bis dahin keine Zahlung ein, können die Betreiber beim Kraftfahrt-Bundesamt oder der zuständigen Zulassungsstelle die Halterdaten erfragen und die Forderung schriftlich geltend machen.
3. Die dabei tatsächlich entstandenen Kosten der Halteranfrage sind zusätzlich zu erstatten. Dem Zahlungspflichtigen bleibt der Nachweis offen, dass keine oder deutlich geringere Kosten entstanden sind.
4. Gesetzliche Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.
§ 6 Haftung
1. Der Parkplatz wird nicht bewacht. Die Betreiber übernehmen keine Verwahrung oder Obhut für Fahrzeuge und deren Inhalt. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
2. Die Betreiber haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen haften sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
3. Für Schäden, die andere Nutzer oder sonstige Dritte verursachen, haften die Betreiber nicht.
4. Der Fahrzeugführer haftet für Schäden und Verschmutzungen, die er oder seine Mitfahrer schuldhaft auf dem Parkplatz verursachen.
§ 7 Datenschutzhinweise
1. Verantwortliche: Hall of Game und Intelligentis gemeinsam (Anschriften in § 1). Ansprechpartner: Lukas Lautenschläger, kontakt@hallofgame.de.
2. Welche Daten: Bei einem Verstoß fotografieren wir das Fahrzeug mit Kennzeichen, Datum, Uhrzeit und Standort. Zahlt niemand, erfragen wir Name und Anschrift des Halters beim Kraftfahrt-Bundesamt oder der Zulassungsstelle.
3. Zweck und Rechtsgrundlage: Die Daten dienen allein der Durchsetzung der Vertragsstrafe und des Hausrechts. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, bei bestehendem Vertrag auch Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
4. Speicherdauer: Fotos ohne Folgefall löschen wir nach Zahlung bzw. Erledigung, spätestens nach drei Monaten. Daten zu offenen Forderungen speichern wir bis zu deren Abschluss, Buchungsbelege so lange, wie das Steuerrecht es verlangt.
5. Weitergabe: Nur soweit zur Durchsetzung nötig, etwa an Behörden, Gerichte oder einen Rechtsanwalt.
6. Ihre Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch nach Art. 15 bis 21 DSGVO. Außerdem können Sie sich beim Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten beschweren.
§ 8 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
3. Das Hausrecht der Betreiber bleibt von diesen Bedingungen unberührt.
Stand: Oktober 2026